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Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftbonus

Wie viel Elterngeld Du bekommst und wie Du es beantragst

Wie machen wir das finanziell? Diese Frage stellen sich wohl alle werdenden Eltern früher oder später. Unterstützung nach der Geburt bietet Dir unter anderem das Elterngeld. Es gleicht zumindest teilweise den Lohnausfall aus, der Dir durch die Betreuung Deines Babys entsteht. Doch wer hat Anspruch auf Elterngeld? Was hat es mit ElterngeldPlus auf sich? Und wie funktioniert der Antrag? Auch wenn die Auseinandersetzung mit diesen Fragen mit Sicherheit nicht der spannendste Aspekt des Elternwerdens ist, lohnt es, sich frühzeitig mit ihnen zu beschäftigen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Dich zusammengefasst.

Wie viel Elterngeld bekommt man?

Das Elterngeld ist eine Leistung des deutschen Staates. Es soll Eltern im ersten Lebensjahr ihres Babys (und gegebenenfalls darüber hinaus) finanziell unterstützen und den durch die Kinderbetreuung entstandenen Einkommensausfall abfangen.

Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich abhängig von Deinem Netto-Einkommen vor der Geburt: Es beträgt zwischen 65 und 100 Prozent Deines vorherigen Einkommens. Mindestens stehen Dir jedoch 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat zu.

Du bekommst Zwillinge? Dann steht Dir ein Mehrlings-Zuschlag zu. Bei Zwillingen bedeutet das: 300 Euro zusätzlich zum Basiselterngeld oder 150 Euro zum ElterngeldPlus. Bei Drillingen verdoppelt sich der Zuschlag und bei Vierlingen verdreifacht er sich.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Wenn nur Du oder Dein Partner/Deine Partnerin Elterngeld nutzt, stehen Dir 12 Monate zu. Teilt ihr euch die Betreuung, verlängert sich der Zeitraum auf insgesamt 14 Monate. Wie ihr die Monate untereinander aufteilt, ist euch überlassen. Es gilt nur die Regel: Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Ansonsten könnt ihr zum Beispiel gleichzeitig Elterngeld bekommen, nacheinander oder im Wechsel.

Auch wenn Du alleinerziehend bist, hast Du Anspruch auf die vollen 14 Monate.

Kam Dein Kind als Frühchen mindestens sechs Wochen vor dem errechnetem Geburtstermin zur Welt, kannst Du für bis zu 18 Monate Elterngeld beziehen.

Was ist ElterngeldPlus?

Wenn Du nach der Geburt frühzeitig wieder in Deinen Job zurückkehren möchtest, kannst Du ElterngeldPlus beziehen. Es ermöglicht, Elternzeit und Teilzeitarbeit flexibel miteinander zu kombinieren. Du kannst bis zu 32 Wochenstunden arbeiten und bekommst das ElterngeldPlus doppelt so lange wie das Basiselterngeld, dafür aber nur in halber Höhe. Es liegt dementsprechend zwischen 150 Euro und 900 Euro pro Monat.

Elterngeld und ElterngeldPlus können beliebig miteinander kombiniert werden. Das ist vor allem dann interessant, wenn ein Elternteil in den ersten Monaten ganz zu Hause bleibt und dann wieder in Teilzeit arbeitet. Lass Dich gemeinsam mit Deiner Partnerin/Deinem Partner beraten, welche Kombination für eure Situation optimal ist. Hilfreich ist zum Beispiel der Elterngeldrechner des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier kannst Du die Höhe des Elterngeldes in verschiedenen Kombinationen berechnen und erhältst einen ungefähren Richtwert.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Zusätzlich zum ElterngeldPlus kannst Du für bis zu vier Monate einen Partnerschaftsbonus bekommen, in gleicher Höhe wie das ElterngeldPlus. Die Voraussetzung: Beide Eltern sind an der Betreuung beteiligt und arbeiten jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden. Auf diese Weise kannst Du den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate strecken. Der Partnerschaftsbonus steht Alleinerziehenden gleichermaßen zu.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Alle Väter und Mütter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, können Elterngeld beantragen. Dabei ist es egal, ob Du angestellt oder selbstständig bist. Auch Hausfrauen und -männer, Studierende und Auszubildende sowie Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen/-Empfänger haben ein Anrecht auf den Mindestbetrag. Spitzenverdienerinnen/-verdiener (das heißt bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, bei Elternpaaren gemeinsam mehr als 300.000 Euro zu versteuerndes Einkommen) bekommen kein Elterngeld.

Pflege-, Stief- und Adoptiveltern können ebenfalls Elterngeld beantragen. Unter bestimmten Umständen kann das Elterngeld auch an Verwandte dritten Grades gezahlt werden, zum Beispiel an Großeltern. Das ist vor allem dann möglich, wenn die Eltern sich aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht selbst um ihr Kind kümmern können.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Zuständig für Deinen Antrag auf Elterngeld ist die jeweilige Elterngeldstelle. Je nach Bundesland kann sie beim Jugendamt, beim Amt für Soziales oder beim Versorgungsamt angesiedelt sein. Welche Stelle für Dich zuständig ist, kannst Du auf dem Familienportal der Bundesregierung nachschauen. In der Elterngeldstelle kannst Du Dich auch umfassend darüber beraten lassen, welche Lösung für Dich und Deine Partnerin/Deinen Partner am vorteilhaftesten ist.

Die Antragsformulare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Erkundige Dich deshalb rechtzeitig nach den benötigten Unterlagen. In der Regel kannst Du Deinen Antrag auf Elterngeld bereits vor der Geburt stellen. Weitere wichtige Unterlagen, zum Beispiel die Geburtsurkunde Deines Babys, kannst Du später nachreichen. Da das Elterngeld höchstens drei Monate rückwirkend bezahlt wird, lässt Du Dir am besten nach der Geburt nicht allzu viel Zeit damit.

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Tipps

  • Die staatlichen Unterstützungen bieten Dir flexible Möglichkeiten. Um die für Dich vorteilhafteste Variante zu ermitteln, frage Dich, wie lange Du aus dem Beruf aussteigen möchtest und wie Du und Deine Partnerin/Dein Partner euch die Betreuung aufteilen wollt.

  • Lass Dich am besten schon frühzeitig vor dem Geburtstermin beraten. Wäge die unterschiedlichen Möglichkeiten in aller Ruhe gegeneinander ab.

  • Kümmere Dich im Vorfeld um die notwendigen Unterlagen. Wenn Dein Baby geboren ist, hast Du sicher keine Lust auf unnötige Behördengänge.

  • Verheiratete Partner können zwischen mehreren Steuerklassen wählen. Wenn Du und die Mutter/der Vater Deines Babys also verheiratet seid, lohnt es sich, rechtzeitig die Steuerklasse zu wechseln: Der Elternteil, der das Kind später in erster Linie betreuen wird, sollte mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes in Steuerklasse III sein. Die Steuerklasse hat Einfluss auf das Nettoeinkommen und ein höheres Nettoeinkommen wirkt sich positiv auf die Höhe des Elterngeldes aus. Ein Wechsel kann beim Elterngeld unter Umständen mehrere hundert Euro im Monat ausmachen.

Elterngeld, ElterngeldPlus oder beides in Kombination? Finde flexibel die für Dich optimale Lösung, damit Du Dich später ganz unbesorgt Deinem kleinen Entdecker widmen kannst. Wenn Du mehr über Deine Rechte während Deiner Schwangerschaft wissen möchtest, klick doch mal in unseren Magazinartikel zum Thema „Mutterschutz“ rein!

Häufig gestellte Fragen

Am besten kümmerst Du Dich schon vor der Geburt um den Antrag, da das Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Unterlagen wie die Geburtsurkunde kannst Du bei der Elterngeldstelle nachreichen.

Die Höhe des Elterngelds beträgt zwischen 65 und 100 Prozent Deines Netto-Einkommens vor der Geburt. Dir stehen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat zu.

Basiselterngeld steht Dir für mindestens 12 Monate zu. Kümmern sich sowohl Du als auch Dein Partner/Deine Partnerin um die Betreuung, habt ihr Anspruch auf 14 Monate, die ihr flexibel untereinander aufteilen könnt. Als Alleinerziehende bekommst Du ebenfalls 14 Monate Basiselterngeld.

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